FAQ zum Thema Steuererklärung in der Schweiz

Wann muss ich meine Steuererklärung in der Schweiz einreichen?
In der Schweiz müssen Steuererklärungen in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Allerdings können die Fristen je nach Kanton variieren. Es ist ratsam, sich über die genauen Fristen bei der örtlichen Steuerbehörde zu informieren. Im Kanton Graubünden ist die Toleranzfrist ohne Busse Ende Mai.

Welche Unterlagen benötige ich, um meine Steuererklärung einzureichen?
Die benötigten Unterlagen können je nach persönlicher Situation variieren, aber im Allgemeinen benötigen Sie Einkommensnachweise (z.B. Lohnausweise), Belege für Abzüge (z.B. Krankenkassenprämien, Spenden, Weiterbildungen), sowie Angaben zu Vermögen und Schulden per 31.12. Schreiben Sie uns und Sie erhalten eine Checkliste und einen Fragebogen.

Erhalte ich meine Originalbelege wieder retour?
Sie kriegen alle Unterlagen, die Sie uns senden vollständig zurück. Von wichtigen Belegen erhalten Sie Kopien für Ihre Akten.

Kann ich meine Steuererklärung selbst einreichen oder sollte ich einen Steuerberater beauftragen?
Die meisten Bürger in der Schweiz reichen ihre Steuererklärung selbst ein. Allerdings kann es je nach persönlicher Situation und Komplexität der Steuererklärung sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle relevanten Angaben und Abzüge geltend gemacht werden. Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, empfehlen wir dringend, unseren Kontroll-Service mindestens einmal in Anspruch zu nehmen.

Wie lange dauert es, bis ich meine Steuererklärung erhalte?
Sobald alle erforderlichen Unterlagen bei uns eingegangen sind, beträgt die Bearbeitungszeit für die Steuererklärung in der Regel 2 bis 6 Wochen, bis Sie Ihre Steuererklärung in Ihrem Briefkasten haben. Bitte beachten Sie, dass Verzögerungen möglich sind, falls Unterlagen oder Informationen fehlen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Wie kann ich meine Steuerlast in der Schweiz optimieren?
Es gibt verschiedene legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu optimieren, wie z.B. die Inanspruchnahme von Abzügen für berufliche Aufwendungen, Spenden oder Vorsorgeleistungen.

Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät einreiche?
Wenn Sie Ihre Steuererklärung zu spät einreichen, können Verzugszinsen und Bussen anfallen. Es ist daher wichtig, die Fristen einzuhalten oder eine Fristverlängerung zu beantragen, wenn nötig. Link für die Fristverlängerungen für den Kanton Graubünden.

Einschätzungsentscheid mit Aufrechnungen, was kann ich tun?
Wenn Sie mit den Aufrechnungen nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit innert der Rechtsfrist von 30 Tagen Einsprache gegen den Einschätzungsentscheid zu erheben. Gerne unterstützen wir Sie dabei, kontaktieren Sie uns rechtzeitig.

Gibt es spezielle Regelungen für ausländische Staatsbürger, die in der Schweiz arbeiten und leben?
Ja, ausländische Staatsbürger, die in der Schweiz arbeiten und leben, unterliegen speziellen steuerlichen Regelungen. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Regelungen und Abkommen zwischen der Schweiz und dem Herkunftsland zu informieren und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren.

Quellensteuerpflichtig? Was kann ich tun?
Ich bin quellensteuerpflichtig: Soll ich eine Steuererklärung ausfüllen?
Ob es sich für Quellensteuerpflichtige lohnt, ist es ratsam, vorerst eine provisorische Steuererklärung ausfüllen zu lassen. Die Anmeldefrist für die ordentliche Steuererklärung ist jeweils der 31. März. Das Antragsformular für den Kanton Graubünden finden Sie hier.

Es kann freiwillig eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (Steuererklärung) eingereicht werden, um Kosten wie effektive Berufskosten, Einkäufe in die Pensionskasse BVG, Beiträge in die Säule 3a, selbstgetragene Aus- und Weiterbildungskosten, Kosten für die Drittbetreuung von Kindern, Alimentenzahlungen, Schuldzinsen, hohe Krankheits- und Behinderungsbedingte Kosten zu berücksichtigen.

Wie werden Einkommen und Vermögen besteuert?
In der Schweiz wird das Einkommen und Vermögen je nach Kanton unterschiedlich besteuert. Das Einkommen kann aus verschiedenen Quellen stammen, wie z.B. aus unselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit, Kapitalerträgen, Mieteinnahmen oder Renten. Vermögen umfasst in der Regel Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere und andere Vermögenswerte.

Gibt es Steuerabzüge und -erleichterungen, die ich nutzen kann?
Ja, es gibt verschiedene Abzüge und Erleichterungen, die genutzt werden können, wie z.B. berufliche Aufwendungen, Krankenkassenprämien, Spenden, Beiträge an die Säule 3A (private Vorsorge) und Abzüge für Kinderbetreuungskosten. Wir können Ihnen dabei helfen, diese Möglichkeiten zu nutzen.

Kapitalauszahlung aus 2. oder 3. Säule, was muss ich beachten?
Die Kapitalauszahlungen aus der 2. und 3. Säule werden separat besteuert. Diese müssen jedoch im Jahr der Auszahlung auf der Steuererklärung vermerkt werden. Wie hoch die Steuern sind, finden Sie unter folgendem Link.

Ich bin umgezogen, wo bin ich steuerpflichtig?
Umzug innerhalb des gleichen Kantones:
Dies ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Bei Umzug innerhalb des Kantons Graubünden sind Sie dort steuerpflichtig, wo Sie am 31.12. des Umzugsjahres Wohnsitz hatten.

Umzug in einen anderen Kanton:
Bei Umzug in einen anderen Kanton, sind Sie dort steuerpflichtig, wo Sie am 31.12. des Umzugsjahres Wohnsitz hatten.

Im einen anderen Fall
Konaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Wo kann ich weitere Informationen zur Steuererklärung in der Schweiz erhalten?
Weitere Informationen zur Steuererklärung in der Schweiz erhalten Sie bei den örtlichen Steuerbehörden, auf den Websites der Kantone oder durch ein Beratungsgespräch mit uns.

Diese Informationen dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine steuerliche Beratung dar. Bei weiteren Fragen freuen wir uns auf Ihren Kontakt.

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