Wann erhalte ich meine Steuererklärung
Basierend auf Ihren Angaben und den uns zugestellten Unterlagen erstellen wir Ihre Steuererklärung. Im Januar 1 – 2 Wochen, Februar 2 – 6 Wochen, März – April 6 – 8 Wochen und im Mai – Dezember 2 – 4 Wochen.

In welcher Form erhalte ich meine Steuererklärung
Grundsätzlich werden alle Steuererklärungen per Briefpost versendet. Wird alles online abgewickelt erfolgt ein Aufpreis von CHF 30.

Quellensteuerpflichtig? Was kann ich tun?
Ich bin quellensteuerpflichtig: Soll ich eine Steuererklärung ausfüllen?
Ob es sich für Quellensteuerpflichtige lohnt, ist es ratsam, vorerst eine provisorische Steuererklärung ausfüllen zu lassen. Die Anmeldefrist für die ordentliche Steuererklärung ist jeweils der 31. März. Das Antragsformular für den Kanton Graubünden finden Sie hier:

Es kann freiwillig eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (Steuererklärung) eingereicht werden, um Kosten wie effektive Berufskosten, Einkäufe in die Pensionskasse BVG, Beiträge in die Säule 3a, Selbstgetragene Aus- und Weiterbildungskosten, Kosten für die Drittbetreuung von Kindern, Alimentenzahlungen, Schuldzinsen, hohe Krankheits- und Behinderungsbedingte Kosten zu berücksichtigen.

Welches Einkommen ist steuerfrei?

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